Die Digitalisierung verändert unser Leben grundlegend – auch in der Medizin. Gesundheitsinformationen sind heute jederzeit und überall abrufbar, und immer mehr diagnostische und therapeutische Leistungen lassen sich digital erbringen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das einen enormen Gewinn an Flexibilität und Zugänglichkeit.
Gleichzeitig gilt: Gerade in der Medizin müssen digitale Angebote höchsten Qualitätsstandards genügen. Nicht jede App, die den Begriff „Gesundheit“ trägt, ist auch medizinisch sinnvoll. Entscheidend ist, dass Patienten fachlich korrekte, geprüfte und wirksame Anwendungen erhalten – denn es geht um ihre Gesundheit.
Als Mitglied der Arbeitsgruppe für Digitale Gesundheit der Weltgesellschaft für Psychiatrie (World Psychiatric Association, WPA) und als Forscher im Bereich digitale Psychiatrie begleite ich diese Entwicklung aktiv. In meiner Ordination setze ich zugelassene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) gezielt als Teil des Behandlungsangebots ein.
DiGAs sind zertifizierte digitale Medizinprodukte – in der Regel Apps oder Online-Anwendungen – die Erkrankungen erkennen oder behandeln können. Sie unterscheiden sich grundlegend von allgemeinen Wellness-Apps: DiGAs unterliegen dem Medizinproduktegesetz und müssen strenge Anforderungen erfüllen.
Was eine DiGA auszeichnet:
- Zertifizierung als Medizinprodukt: DiGAs müssen offiziell zugelassen sein. Das garantiert Datensicherheit sowie Sicherheit in Diagnostik und Therapie.
- Nachgewiesene Wirksamkeit: Therapeutische DiGAs müssen ihre Wirksamkeit in klinischen Studien belegen – vergleichbar mit dem Zulassungsverfahren für Medikamente.
Patientinnen und Patienten können sich mit DiGAs auf eine evidenzbasierte Behandlung verlassen.
In Deutschland ist die ärztliche Verordnung von DiGAs seit 2019 gesetzlich geregelt: Zertifizierte Anwendungen werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft, im DiGA-Verzeichnis gelistet und können ärztlich per Rezept verordnet werden. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen.
In Österreich steht eine vergleichbare gesetzliche Regelung noch aus. Eine Kostenrückerstattung ist derzeit über Zusatzversicherungen möglich. Die Kosten für DiGAs sind jedoch im Vergleich zu klassischen Therapieformen deutlich geringer.
Digitale Gesundheitsanwendungen sind ein fester Bestandteil meines Behandlungsangebots. Ich setze DiGAs gezielt ein – als ergänzende Therapie neben Medikamenten und Psychotherapie, aber auch als eigenständige Behandlungsoption. Die Auswahl erfolgt individuell und richtet sich nach Ihrer Erkrankung, Ihren Bedürfnissen und dem aktuellen wissenschaftlichen Stand.
Die Psychiatrie kann weite Teile ihrer Diagnostik und Therapie ohne körperliche Untersuchungen durchführen – das macht sie besonders gut digitalisierbar. Jahrzehntelange Forschung zur Behandlung von Depression und Angsterkrankungen zeigt klar, welche Therapiebausteine besonders wirksam sind:
- Kognitive Verhaltenstherapie: Patienten lernen, belastende Gedankenmuster zu erkennen und zu verändern. Dazu gehören auch Entspannungsverfahren wie Meditationen, Atemtechniken oder progressive Muskelentspannung.
- Psychoedukation: Patienten werden zu Experten ihrer eigenen Erkrankung. Wer seine Krankheit versteht, trifft bessere Therapieentscheidungen und kann zuverlässig seriöse von unseriösen Gesundheitsinformationen unterscheiden.
- Messbasierte Therapie (Therapiefeedback): Psychische Beschwerden werden regelmäßig erfasst. Patienten erkennen dadurch frühzeitig, ob eine Therapie wirkt, und können Warnsignale für einen Rückfall rechtzeitig wahrnehmen.
Alle drei Bausteine sind in der österreichischen DiGA undefined vereint. Die App ist als erste österreichische DiGA im deutschen DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet.
Ich habe die Inhalte von edupression.com® medizinisch mitentwickelt und die Wirksamkeit der App in klinischen Studien wissenschaftlich untersucht. Auf dieser Grundlage empfehle ich edupression.com® mit voller Überzeugung.
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